Die Registrierung für die Plattform ist kostenlos.
Für den Fall, dass auf der Internet-Plattform von Deal Estate für ein vom Anbieter/ Verkäufer auf dieser Plattform veröffentlichtes Immobilienangebot eine die Verkaufsbedingungen des Anbieters akzeptierende Offerte eines Nachfragers/Käufers (binding offer) eingeht, hat der Anbietende Deal Estate eine Entschädigung (Transaktionsgebühr) zu bezahlen. Die Höhe dieser Transaktionsgebühr richtet sich nach dem vom Anbieter für das betreffende Immobilienangebot verlangten Mindestkaufpreis und beträgt 0.1% des Mindestkaufpreises zuzüglich MWST zum jeweils aktuell geltenden Satz.
Die Transaktionsgebühr ist auch dann geschuldet, wenn
- eine binding offer ausserhalb der Internet-Plattform von Deal Estate beim Anbietenden eingeht.
- es trotz einer binding offer nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen Anbietendem und Nachfragenden kommt.
- innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt, zu dem der Anbietende die Publikation seines Immobilienangebots auf der Internet-Plattform von Deal Estate gelöscht/ zurückgenommen hat, eine dieses Immobilienangebot betreffende binding offer eingeht.
Die Transaktionsgebühr ist innert 30 Tagen nach Eingang der binding offer zu bezahlen und wird dem Anbietenden von Deal Estate elektronisch oder per Post in Rechnung gestellt.
Sollte vom Anbieter kein Mindestverkaufspreis definiert werden oder der Wert mehr als 20% von einem „einfachen Ertragswert“ (Soll Nettomietzins multipliziert mit 20) entfernt sein, so wird als Berechnungsbasis für die Transaktionsgebühr der „einfache Ertragswert“ abzüglich 20% zu Grunde gelegt.
Sollte es aus objektspezifischen Gründen nicht möglich sein, den „einfachen Ertragswert“ zu bestimmen, so werden die Parteien gemeinsam eine pauschale Transaktionsgebühr festlegen.
Diese Regelung ist gültig ab 1. Februar 2019 und ersetzt alle bisherigen Regelungen.