Das sind Fragen, die oft gestellt werden.
Deal Estate ist selbsterklärend. Das sowohl bei der Registrierung als auch beim Aufschalten eines Objekts und während der Bieterverfahren. Die Plattform gibt jederzeit klare Anweisungen und plausibilisiert die Eingaben. Bei Fragen gibt Deal Support Auskunft.
Wer bezahlt welche Kosten?
Der Verkäufer bezahlt sofern für die Liegenschaft ein entsprechendes Angebot eingegangen ist die Abschlussgebühr
Wo werden meine Daten gespeichert?
Das Hosting findet komplett in der Schweiz statt. Es werden keine Daten im Ausland gespeichert. Der Datenraum ist von der FINMA zertifiziert. Er entspricht den höchsten, heute bekannten Sicherheitsanforderungen.
Wertet Deal Estate meine Daten aus?
Deal Estate wertet Daten weder selbst aus noch stellt sie solche anderen Personen oder Firmen zur Verfügung.
Haftet Deal Estate, wenn ein Kaufinteressent seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Nein, Deal Estate haftet nur für Schäden, welche aufgrund von Softwarefehlern entstanden sind.
Wer legt den Zeitpunkt für die Aufschaltung eines Objektes fest?
Der Verkäufer erfasst sämtliche Daten des Objektes und reicht diese Deal Estate zur Plausibilisierung ein. Anschliessend legt der Verkäufer den Zeitpunkt für die Aufschaltung fest.
Kann ich Deal Estate zusätzlich zur Beauftragung eines Maklers nutzen?
Ja, die Plattform bietet alle Voraussetzungen für einen strukturierten und standardisierten Verkaufsprozess. Sie kann aber weder persönliche Beratung noch spezifisches Know-how vermitteln.
Kann ich mein Einfamilienhaus über die Plattform verkaufen?
Die Plattform ist ausgerichtet auf sogenannte Renditeliegenschaften. Für den Handel mit Eigentumswohnung oder Einfamilienhäusern, also selbstgenutzte Objekte, ist sie nicht geeignet.
Wie kann ich als Käufer oder Verkäufer mit der Gegenpartei in Kontakt treten?
Deal Estate hat eine Chatfunktion eingebaut, welche die Kommunikation zwischen den Parteien fördert und vereinfacht.
Kann ich auf der Plattform ein Objekt zum Verkauf anbieten, ohne dessen Identität zu anzugeben?
Ja, dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Zu einem Objekt werden in einer ersten Phase nur ungefähre Angaben gemacht, z. B. «Bürogebäude im Grossraum Basel». Der Interessent meldet sich dann beim Verkäufer und dieser entscheidet, wann und wem er den Zugang zu allen Daten gewährt.
Möglichkeit 2: Wird bei den Verkaufsoptionen die «Nicht öffentlich» gewählt, ist das Objekt nur für Personen einsehbar, welche persönlich zum Verkaufsprozess eingeladen werden.